Die THG-Quote: Prämie für Elektromobilität
Der deutsche Gesetzgeber strebt an, die Emissionen aus dem Verkehrssektor stark zu reduzieren und ihn umwelt- und klimafreundlicher zu gestalten.
Um dieses Ziel zu erreichen verpflichtet die Regierung seit dem Jahr 2015 sämtliche Unternehmen, welche fossile Treibstoffe herstellen und verkaufen, eine sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) einzuhalten. Diese Quote gibt klare Treibhausgas-Einsparungen vor, welche verbindlich einzuhalten sind, ansonsten werden hohe Strafzahlungen fällig. Aktuell liegt diese Quote bei 6 % und steigt bis 2030 auf voraussichtlich
25 %. Um diese CO2-Einsparungen nun zu gewährleisten, können die Unternehmen klimafreundliche Mobilität „einkaufen“, sprich die „saubere Energie“ von Elektrofahrzeugen nutzen und somit Ihre THG-Quote aufbessern. E-Auto-Fahrer können dabei ihre CO2-Einsparungen an die quotenpflichtigen Unternehmen verkaufen, damit diese ihre Pflicht erfüllen. Eine „Win-win-Situation“: Durch den finanziellen Einkauf wird seitens der quotenpflichtigen Unternehmen in klimafreundliche Mobilität investiert , ohne den Steuerzahler zu belasten.
Was bedeutet das für Sie?
Sie können Ihr Elektrofahrzeug ab dem 01.01.2022 beim Umweltbundesamt registrieren und die eingesparte Menge CO2 – sprich Ihre THG-Quote - am Markt den quotenpflichtigen Unternehmen gegen Geld anbieten. Für die Registrierung eines Fahrzeugs ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für jedes anzumeldende Elektrofahrzeug erforderlich. Für die Registrierung eines öffentlichen Ladepunktes sind spezifische Angaben zur Ladestation notwendig.
Unser Beitrag & Ihr Vorteil:
Gemeinsam mit unserem Partner „Geld-für-eAuto“ nehmen wir Ihnen den aufwendigen und zeitintensiven Prozess der Zertifizierung beim Umweltbundesamt ab, bündeln die CO2-Einsparungen aller E-Auto-Fahrer, übernehmen für Sie den Handel mit den quotenpflichtigen Unternehmen und sichern Ihnen Ihre Prämie.
Und es kommt noch besser: Die CO2-Prämie können Sie jedes Jahr neu beantragen, solange Sie Halter eines Elektrofahrzeuges sind.

Zugelassen sind reine Batterie-Elektrofahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 (PKW), elektrische Motorräder/Roller, Kleinklassen (Fahrzeugklasse L), N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) und N2/N3 (schwere Nutzfahrzeuge ab 3,5 t) sowie Busse (Fahrzeugklasse M3). Das Fahrzeug kann auch geleast oder ein Firmenwagen sein.
Zugelassen sind öffentliche Ladepunkte.
Die Auszahlung an Sie erfolgt, sobald die Quote vom Umweltbundesamt als gültig bestätigt und ein Quotenpaket veräußert wurde, spätestens jedoch am Jahresende auf die von Ihnen angegebene Kontonummer. Die Prämienauszahlung der THG-Quote kann jedes Kalenderjahr neu von Ihnen beantragt werden.
Der Service ist für Sie kostenlos. Wir finanzieren unseren Aufwand über eine anteilige Provision am Quotenerlös.
Nein. Sie benötigen auch keine eigene Ladesäule um Ihr Fahrzeug zu registrieren.