Die THG-Quote: Prämie für Elektromobilität
Die deutsche Gesetzgebung hat ehrgeizige Ziele zur Reduzierung der Verkehrsemissionen und zur Förderung umweltfreundlicher und klimaschonender Verkehrsmittel. Seit 2015 verpflichtet die Regierung alle Unternehmen, die fossile Treibstoffe produzieren und vertreiben, dazu, eine sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) einzuhalten. Diese Quote legt verbindliche Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen fest, deren Nichteinhaltung mit hohen Strafzahlungen geahndet wird. Derzeit beträgt diese Quote 6 % und wird voraussichtlich bis 2030 auf 25 % ansteigen.
Um diese CO2-Einsparziele zu erreichen, haben Unternehmen die Möglichkeit, in umweltfreundliche Mobilität zu investieren, indem sie die "saubere Energie" von Elektrofahrzeugen nutzen, um ihre THG-Quote zu verbessern. Elektrofahrzeugbesitzer können ihre eigenen CO2-Einsparungen an die Unternehmen verkaufen, die zur Einhaltung der Quote verpflichtet sind. Dies schafft eine Win-win-Situation: Die Unternehmen investieren finanziell in umweltfreundliche Mobilität, ohne die Belastung für die Steuerzahler zu erhöhen.
WELCHE VORTEILE ERGEBEN SICH FÜR SIE?
Ab dem 01.01.2022 haben Sie die Möglichkeit, Ihr Elektrofahrzeug beim Umweltbundesamt zu registrieren und die damit erzielten CO2-Einsparungen, Ihre sogenannte THG-Quote, auf dem Markt gegen Entgelt an die dafür verantwortlichen Unternehmen anzubieten. Zur Registrierung eines Elektrofahrzeugs benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für jedes anzumeldende Elektrofahrzeug. Für die Registrierung eines öffentlichen Ladepunktes sind spezifische Informationen zur Ladestation erforderlich.
UNSERE UNTERSTÜTZUNG & IHRE VORTEILE:
In enger Zusammenarbeit mit unserem Partner "Geld-für-eAuto" entlasten wir Sie von dem zeitaufwendigen und komplexen Zertifizierungsprozess beim Umweltbundesamt. Wir bündeln die CO2-Einsparungen aller Elektrofahrer, übernehmen den Handel mit den verpflichteten Unternehmen und garantieren Ihnen Ihre Prämie. Noch besser: Sie haben die Möglichkeit, die CO2-Prämie jedes Jahr erneut zu beantragen, solange Sie im Besitz eines Elektrofahrzeugs sind.
Zugelassen sind reine Batterie-Elektrofahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 (PKW), elektrische Motorräder/Roller, Kleinklassen (Fahrzeugklasse L), N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) und N2/N3 (schwere Nutzfahrzeuge ab 3,5 t) sowie Busse (Fahrzeugklasse M3). Das Fahrzeug kann auch geleast oder ein Firmenwagen sein.
Zugelassen sind öffentliche Ladepunkte.
Die Auszahlung an Sie erfolgt, sobald die Quote vom Umweltbundesamt als gültig bestätigt und ein Quotenpaket veräußert wurde, spätestens jedoch am Jahresende auf die von Ihnen angegebene Kontonummer. Die Prämienauszahlung der THG-Quote kann jedes Kalenderjahr neu von Ihnen beantragt werden.
Der Service ist für Sie kostenlos. Wir finanzieren unseren Aufwand über eine anteilige Provision am Quotenerlös.
Nein. Sie benötigen auch keine eigene Ladesäule um Ihr Fahrzeug zu registrieren.